Ein Behandlungstermin dauert etwa 60 Minuten und kostet 90 €.
Osteopathie ist bei den gesetzlichen Krankenkassen keine abrechnungsfähige Position, wird aber von einigen gesetzlichen Kassen als freiwillige Satzungsleistung bezuschusst. Hierzu ist oft die schriftliche Empfehlung über Osteopathie eines Arztes nötig.
Zunächst müssen Sie die Rechnungen selbst bezahlen. Diese reichen Sie dann zusammen mit der Empfehlung über Osteopathie bei Ihrer Versicherung ein, die Ihnen den Erstattungsbetrag überweist.
Die genauen Bedingungen der Teilerstattung können Sie bei Ihrer Krankenkasse in Erfahrung bringen.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der Behandlung, wenn heilpraktische Leistungen (nach GebüH) in Ihrem Versicherungsumfang eingeschlossen sind. Dies gilt auch für private Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Eine vorherige Klärung mit Ihrer Krankenkasse ist anzuraten.